System-Card, Bedienerschulung Arbeitsbühnen, Online-Jahresunterweisung, Staplerschein
aktuelle Schulungstermine
Standort Halle
Delitzscher Str. 73 – Beginn 8:00Uhr
- Hubarbeitsbühnen:
01.08.2025 – ausgebucht
15.08.2025 – ausgebucht
12.09.2025
10.10.2025
24.10.2025
- Telestapler:
- Frontstapler:
Standort Leipzig
Wodanstraße 21 – Beginn 8:00Uhr
- Hubarbeitsbühnen:
12.08.2025
04.09.2025
21.10.2025
- Telestapler:
- Frontstapler:

Franziska Sauer
E-Mail: f.sauer@hl-lift.de
Tel.: 0345 56 409 18
SYSTEM-CARD Bedienerschulungen - Ihre Schulung für Arbeitsbühnen, Stapler und Krane
Jetzt auch ONLINE
präsenz oder online
Erst- und Nach-
schulung
308-008 DGUV R 100-500 und internat. ISO 18878
2-5 Jahre
Gültigkeit
Hubarbeits-bühnen
1-2 Tage
Schulungs-
dauer
präsenz oder online
Erst- und Nach-
schulung
308-001 und DGUV Vorschrift 68
5 Jahre
Gültigkeit
Flurförder-zeug
1-2 Tage
Schulungs-
dauer
präsenz oder online
Erst- und Nach-
schulung
308-001 und DGUV Vorschrift 68
5 Jahre
Gültigkeit
Telestapler
1-3 Tage
Schulungs-
dauer
präsenz oder online
Erst-
schulung
internat. ISO 18878 & bg DGUV G308-008 & DGUV R100-500
5 Jahre
Gültigkeit
Arbeits-bühnen
1 Tag
Schulungs-
dauer
präsenz oder online
Erst-
schulung
bg Vorgaben DGUV R 112-198 & DGUV R 112-199
5 Jahre
Gültigkeit
Anwender PSAgA
1 Tag
Schulungs-
dauer
präsenz oder online
Erst- und Nach-
schulung
IAG 17004, 18004, 18005, 20004
1 Jahr
Gültigkeit
Arbeits-bühnen
1-2h
Schulungs-
dauer
Mit der SYSTEM-CARD Unfälle vermeiden - sicher arbeiten JETZT online schulen
Aus der Verantwortung als Unternehmen ergibt sich die Notwendigkeit einer fachlichen Unterweisung ihrer Mitarbeiter.
Schulungsteilnehmer lernen nicht nur, was verboten ist ….
…. viel wichtiger: Sie lernen, wie man es richtig macht!
Ziele der Bedienerschulung
- Schutz des Arbeitsnehmers
- Professionelles und effektives Arbeiten
- Rechtssicherheit / Schutz des Unternehmers
Nach bestandener Prüfung in unserer praxis- und gerätebezogenen Bedienerschulung erhalten Sie von uns Ihren persönlichen System Lift Bedienausweis. Die SYSTEM CARD berechtigt den Inhaber des Bedienausweises, deutschland- und europaweit, Arbeitsbühnen zu bedienen und zu mieten.
Die SYSTEM-CARD zum sicheren Führen von Hubarbeitsbühnen dient als Nachweis darüber, dass eine qualifizierte Unterweisung / Schulung der Mitarbeiter für Hubarbeitsbühnen erfolgt ist.
Vorteile nach Schulungsteilnahme und Erwerb der SYSTEM-CARD
- Vermeidung von Baustellenstilllegungen
- Gefährdungsminimierung
- Gesetzliche Absicherung
- Internationale Gültigkeit
- Professionalität
- Zeitersparnis bei Geräteübergabe und Einweisung
- Qualifikation
Die System-Card hilft, die Unternehmerpflichten wahrzunehmen!
Arbeitsbühnen sind die einfachste und prinzipiell auch die sicherste Möglichkeit, um in großer Höhe zu arbeiten. Allerdings will das Bedienen gelernt sein. Nur so ist sichergestellt, dass Unfälle aufgrund mangelnder Erfahrung oder gar wegen Unwissenheit vermieden werden können. Unternehmer sind generell verpflichtet ihre Mitarbeiter in das Bedienen einer Arbeitsbühne einzuweisen.
Eine Einweisung der Bediener von Hubarbeitsbühnen muss dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 966 entsprechen. Die Lehrgänge für den Bedienausweis System Card bestehen aus einem theoretischen Teil, der unter anderem rechtliche und technische Grundlagen, Maßnahmen zum Aufbau und Abstützen sowie Verhaltensregeln enthält. Außerdem wird in einem praktischen Teil der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen geübt.
Unternehmer haften für Ihre Mitarbeiter (Betr.SichV). Arbeitsbühnen darf nur der Mitarbeiter bedienen, der von Ihrem Unternehmen als befähigte Person schriftlich dazu beauftragt und nach DGUV Regel 100-500 (alt BGR 500) ordnungsgemäß in die Sicherheitsbestimmungen und Bedienung von Hubarbeitsbühne unterwiesen wurde. Eine Unterweisung muss mindestens den Anforderungen nach DGUV-Grundsatz 308-008 (alt BGG966) “Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen” entsprechen.
Mit einer Schulung übernimmt Häßler-Lift für Unternehmer die von der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Unterweisung eines Mitarbeiters vor der Inbetriebnahme einer Arbeitsbühne. Die nach ISO 18878 international gültige System Card belegt die umfassende Unterweisung eines Mitarbeiters entsprechend BGG 966.
System-Card Schulungen sind auf die jeweiligen Bauformen bezogen und damit entsprechen sie dem Stand der Technik.
Daher gehen Sie kein Risiko ein und besuchen Sie unsere System Card – Schulungszentren in Halle, Leipzig oder gar in Ihrer Firma, um an einer qualifizierten Sicherheitsschulung teilzunehmen.
Bei einer System Card-Schulung wird der Teilnehmer auf die von Ihm gewählten Bauformen geschult:
- Kategorie I AB (Anhängerhubarbeitsbühne)
- Kategorie II LKW (Lkw-Hubarbeitsbühne)
- Kategorie III GTB/TB (Teleskop- /Gelenkteleskop-hubarbeitsbühne)
- Kategorie IV SB (Scherenhubarbeitsbühne)
- Kategorie V SP (Spezialgeräte)
International gültige SYSTEM-CARD nach ISO 18878:
Der Bedienausweis ist in Deutsch /Englisch gehalten und weist den Besitzer auch im Ausland als geschulten und kompetenten Bühnenbediener aus.
Zusätzlich erhält der Schulungsteilnehmer das handliche Sicherheitsheft mit Doppelfunktion:
- Schulungsunterlage: Zusammenfassung der wichtigsten Schulungsinhalte
- Logbuch in Anlehnung an den Sicherheitspass: Schriftliche Beauftragung für den Bühneneinsatz, jährliche Unterweisungen und Logbuch für den Nachweis/Einweisung auf bestimmte Geräte. Damit haben Sie sich und Ihr Unternehmen für den Arbeitsbühneneinsatz – auch als Subunternehmer in Fremdfirmen – rundum abgesichert.
Die SYSTEM-CARD ist international gültig nach:
ISO 18878: 2004 MEWP Operator
BGR 500, Kap. 2.10
BGG 966 Ausbildung und Beauftragung der …
Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Kurzschulung und ein Test für die Verlängerung erforderlich
Auch rechtlich auf der sicheren Seite - mit der SystemCard!
Das Schulungsmanagement, die Trainer und die SYSTEM-CARD-Schulungszentren unterliegen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards:
- TÜV-zertifiziertes Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2008:
DIN ISO 9001:2008 Zertifizierung der SYSTEM LIFT AG: Dienstleistungen für Partnerbetriebe, Schwerpunkt Schulungsmaßnahmen für Trainer und Bediener von Hubarbeitsbühnen.
- Unangekündigte Schulungsaudite einzelner Schulungen durch einen Schulungsauditor
- Regelmäßige Prüfung der 60 Trainingszentren Arbeitsbühne Stapler durch die Qualitätschecks der SYSTEM LIFT AG
Durch diesen Maßnahmenverbund kann für jedes SYSTEM-CARD-Schulungszentrum gewährleistet werden, dass die Schulungen auf höchstem, einheitlichem Qualitätsniveau stattfinden.
Zertifikatsinhalt:
- Ausbildung / Befähigung der Trainer Arbeitsbühne: Ausbildung der SYSTEM-CARD-Trainer nach SYSTEM LIFT Standard, Gültigkeit des Befähigungsnachweises
- Bedienerschulung Hebebühne: Durchführung regelwerkskonformer SYSTEM-CARD-Schulungen nach den verbindlichen Mindestanforderungen für System Card-Schulungszentren („Vereinbarung für das Betreiben…“)
- Räumlichkeiten / Ausrüstung: Vorhalten geeigneter Schulungsräume und praktischer Trainingsmöglichkeiten
- Organisation / Abwicklung der Arbeitbühnenschulung: Verwendung der aktuellen und relevanten Formulare, Abwicklung mit der SYSTEM LIFT-Zentrale
Jedes SYSTEM-CARD-Schulungszentrum für Arbeitsbühnen und Stapler richtet sich bei abgehaltenen Schulung nach dem Schulungshandbuch „Vereinbarung für das Betreiben eines System Card-Schulungszentrums (Verbindliche Mindestanforderungen für SYSTEM-CARD-Schulungszentren) welches zentral verwaltet und aktualisiert wird.
Sie als Unternehmer:
tragen eine besonders hohe Verantwortung beim Einsatz von Arbeitsbühnen und Arbeitsmitteln durch Ihre Mitarbeiter:
Die Pflicht zur Unterweisung und damit zur Schulung ist dabei maßgeblich.
Diese Pflichten sind Unternehmerpflichten, die er oder von Ihm beauftragte Vorgesetzte im Betrieb umsetzen müssen.
Unterweisungspflicht (§12, ArbSchG + §9, BetrSichV + Artikel 7, 9/655/EWG + 95/63/EWG + §4, BGV A1)
Die SYSTEM-CARD-Schulung nimmt dem Unternehmer dabei einen Teil dieser Pflichten ab und unterstützt ihn bei:
- Schulung/Unterweisung der Mitarbeiter nach allen gültigen Vorgaben
- Schulungs- bzw. Befähigungsnachweis (Bescheinigung und SYSTEM-CARD)
Das Schulungskonzept und die Durchführung der SYSTEM-CARD-Schulungen leiten sich aus nationalen Gesetzen und Verordnungen, europäischer Richtlinie und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ab. Die Inhalte einer Unterweisung/Schulung haben sich mindestens nach dem Stand / Regeln der Technik zu richten.
- Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ (DGUV Grundsatz 308-008 – alte Bezeichnung “BGG 966”). Dieser Grundsatz ist ab März 2014 gültig und gibt sehr detaillierte und umfangreiche Vorgaben zu den Schulungsanforderungen (z.B.: Inhalte des praktischen und theoretischen Trainings, Prüfungen, Qualifikation der Ausbilder etc.)
- Berufsgenossenschaftliche Regel „Betreiben von Hebebühnen“ DGUV 100-500 – alte Bezeichnung: “BGR 500”: Diese Regel definiert die Vorgaben für die sichere Bedienung von Hubarbeitsbühnen.
ISO 18878: Mobile Hubarbeitsbühnen: Bediener (Fahrer) Schulung: Diese internationale Schulungsnorm ist auch im Ausland anerkannt (z.B. GB, F, Pl etc.). Da die System Card die Inhalte dieser ISO aufgreift, ist sie auch international einsetzbar.
Schluss:
1. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften machen eine Unterweisung / Schulung für den Unternehmer verbindlich!
2. Anhand der Vorgaben, die den Stand der Technik markieren und somit maßgeblich für den Unterweisungsinhalt sind, wird deutlich, dass so eine Unterweisung/Schulung nicht in 5 Minuten durchzuführen ist und geschulte Trainer mit langjährigen Erfahrungen im Hubarbeitsbühnenbereich erfordert.